Volksbegehren für ein Bayerisches Radgesetz

Die Forderung nach einem Radgesetz in Bayern gibt es schon seit vielen Jahren nicht nur von GRÜNER Seite. Auch die Staatsregierung hatte versprochen, den Radverkehrsanteil von 10% bis 2025 auf 20% zu erhöhen. Zur Zeit stehen wir bei 11%. Deshalb wurde im Frühjahr diesen Jahres ein Gesetzesentwurf der Landtagsfraktion von B’90/DIE GRÜNEN – unterstützt von 240.000 gesammelten Unterschriften – im Bay. Landtag eingereicht, um die Regierung zu verpflichten, Ressourcen zur Verfügung zu stellen und entsprechende Straßenverkehrsgesetze einzuleiten, die eine sichere Radinfrastruktur möglich machen. Leider wurde unser Gesetzesentwurf abgelehnt.
Zusammen mit vielen anderen Gruppierungen entschloss man sich deshalb ein Volksbegehren einzuleiten. Ein Bündnis aus ADFC, VCD, BUND Naturschutz, vielen lokalen Radvereinen und Verbänden, der SPD, den GRÜNEN, der ÖDP, der Linken und Volt (2017 gegr. Partei) hat diese Aktion am 16. Juni gestartet, die 1.Phase des Volksbegehrens Radentscheid Bayern. Gesammelt werden bis Ende Oktober auf vorgedruckten Formularen mindestens 25.000 Unterschriften von gemeldeten bayerischen Bürgern.
Der Ortsverband Grüne Großostheim sammelt für die Antragsstellung des Volksbegehrens in der Gemeinde Großostheim. Die ausgefüllten Listen werden über die Sammelstelle in Großostheim, Lessingstraße 68, Briefkasten von D. Sonnenberg zur Bestätigung der Gemeindeverwaltung vorgelegt oder direkt nach München geschickt.
Ziele für den Radverkehr (vgl.<www.radentscheid-bayern.de>
Der Gesetzesentwurf des Bündnisses verfolgt u.a. folgende Ziele für eine bessere und sichere Radinfrastruktur:
– Der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr soll bis 2030 bayernweit 25 Prozent betragen.
– Der Sanierungsstau bei der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur wird behoben und bei allen Baumaßnahmen und Sanierungen wird eine bedarfsgerechte, sichere und möglichst kreuzungsfreie Radverkehrsführung geplant, die auch die Bedürfnisse jenseits des „normalen“ Zweirads berücksichtigt, wie z.B. von Familien mit Lastenrädern oder Kinderanhängern oder von Menschen mit Spezialrädern für körperliche Einschränkungen.
– Das Ziel der „Vision Zero“ (= keine Verkehrstoten mehr) wird ernsthaft verfolgt. Oberste Priorität müssen hierfür die Schwächeren im Verkehr haben – z. B. durch Tempobeschränkungen und klar vom KFZ-Verkehr getrennte Fuß- und Radwegführung.
– Der umweltfreundliche Verkehr wird vorrangig ausgebaut und lässt sich gut kombinieren – auch auf dem Land (Verbesserung der Abstellanlagen, Radinfrastruktur und Radmitnahme).
– Die seit vielen Jahren versprochenen kreuzungsfreien Überland-Radwege (sog. Radschnellverbindungen) müssen endlich Realität werden – nicht nur auf dem Papier.
– Die Flächenversiegelung für den Verkehr wird sorgfältig abgewogen.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

* Bitte stimme den Datenschutzbedingungen zu.