B 469 – Klage eingereicht 16/08/202216/08/2022 Der BUND Naturschutz Bayern e.V. hat am Freitag, 12.08.2022, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erneuerung der B469 zwischen der Anschlussstelle Stockstadt (AB 16) und der Anschlussstelle Großostheim (ST 3115) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht.Die Planung sieht eine erhebliche Verbreiterung der Fahrbahnen, des Mittelstreifens und den Anbau von Seitenstreifen auf einer Länge von ca. 6 km vor. Die Auswirkungen durch Überbau und Versiegelung sind erheblich und führen zu einem dauerhaften Verlust von Nadel- und Laubmischwäldern, Feldgehölze und Grün- und Biotopflächen von rund 33,7 ha, davon bislang unversiegelte Flächen von 19,2 ha. Seit Mitte 2020 berichtet der Ortsverband GRÜNE Großostheim regelmäßig über den Stand dieses Verfahrens (s.a. die Berichte auf dieser Website). Mit Kundgebungen und Aktionen haben sich zwölf verschiedene Umweltverbände, Organisationen und Parteien öffentlich gegen diesen autobahnähnlichen Ausbau der B469 ausgesprochen. Das Aktionsbündnis „B469 – Klima & Wald statt Asphalt“ hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben und vorgelegt, welches aufzeigt, dass eine Sanierung auch mit weniger Bannwaldverlust und Flächenversiegelung durchgeführt werden könnte. Entsprechend sind die Ansatzpunkte der Klage u.a. das naturschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsgebot, die geplante Waldrodung im Bannwald und im Landschaftschutzgebiet und die Klimaschutzbelange.Vertreter des Aktionsbündnis „B469 – Klima & Wald statt Asphalt“ wie ADFC, VCD, ÖDP, Bündnis 90/Die GRÜNEN Landkreis, Ortsverband GRÜNE Großostheim, Junge Liste Bachgau, Kommunale Initiative Aschaffenburg und einige mehr haben bereits finanzielle Unterstützung für das Klageverfahren zugesagt. Klagen kostet Geld, deshalb bitten wir um Spenden. Hier die Kontoverbindung:BUND Naturschutz Kreisgruppe AschaffenburgRaiffeisenbank, Aschaffenburg eGIBAN: DE29 7956 2514 0006 7035 00BIC: GENODEF1AB1Bitte Stichwort angeben: B 469 Klima & Wald statt AsphaltDie Spenden sind steuerlich absetzbar.
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