Landratsamt lehnt Querungshilfe in der Wenigumstädter Ortsmitte ab


GRÜNE / Junge Liste Bachgau kritisieren die Entscheidung

Wenigumstadt. Für viele Wenigumstädter Kinder ist die Überquerung der Hauptstraße auf Höhe der Einmündung Backhausstraße (schräg gegenüber der ehem. Sparkasse) Teil ihres täglichen Schulwegs bzw. ihres Wegs zur Bushaltestelle am Rathaus.

In der Hauptstraße gilt durchgängig Tempo 50. Es gibt zwischen den Fußgängerampeln an der Kirche und an der Bäckerei Hügel auf der gesamten Strecke keinerlei Überquerungshilfe.

Auch für die übrigen Fußgänger – insbesondere Senioren – kann die Querung der Hauptstraße in der Ortsmitte von Nord- in Südrichtung ein gefährliches Unterfangen sein. Sowohl nach rechts als auch nach links ist die Straße nicht weit genug einsehbar – erst recht nicht bei Tempo 50.

Hinzu kommt, dass sich in naher Zukunft die tägliche Fahrzeugzahl durch die Pflaumheimer Ortsumgehung und das Neubaugebiet in Mosbach lt. Prognose um mehr als tausend pro Tag erhöhen soll.

Die Fraktion GRÜNE / Junge Liste Bachgau hatte deswegen im Juli 2021 einen Antrag an Gemeinde und Landratsamt auf Errichtung einer Querungshilfe unmittelbar vor der ehem. Sparkasse gestellt. Die Fahrbahnbreite beträgt an dieser Stelle zwischen den Bordsteinen 8 m und auf beiden Seiten ist der Gehsteig bereits abgesenkt, geradeso, als ob dort von Anfang an eine Querung vorgesehen war. Die GRÜNEN / Junge Liste sehen dort mehrere Möglichkeiten der Umsetzung an:

  • Aufstellen einer Fußgängerampel
  • Einbau eines 2 m breiten Fahrbahnteilers. Es verbleiben beidseitig je 3 m Fahrbahnbreite
  • Einengung der Fahrbahn durch ein- oder beidseitiges Vorziehen des Gehsteigs. Damit würde sich auch die Einsicht in Richtung Mosbach vorbei an den am Straßenrand parkenden Fahrzeugen besser werden. Gleichzeitig wird der Verkehr zum Langsamer-Fahren gezwungen.

Ende Juli ging die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum Antrag ein. Diese teilt mit:

„Wie bereits erwähnt fand die Prüfung in Abstimmung mit dem Markt Großostheim, der Polizei Aschaffenburg und der Kreisstraßenverwaltung statt.

Allgemein ist zunächst anzuführen, dass gemäß § 45 Abs. 9 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur dort angeordnet werden, wo auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. […]

Nach mehreren Ortseinsichten auch speziell zu den Schulbeginnzeiten waren zu keiner Zeit Situation zu erkennen, welche das allgemeine Risiko bei der Teilnahme am Straßenverkehr überstiegen hätte.

Die Schüler querten zudem je nach Verkehrslage an unterschiedlichen Stellen die Fahrbahn – was im Hinblick auf einen geeigneten Standort einer Fußgängerschutzanlage (FSA) ungünstig ist, da hier die Zielsetzung der Bündelungsfunktion sowie die Akzeptanz in Frage gestellt wird.

Eine durchgeführte Unfallanalyse ergab zudem, dass sich im genannten Bereich in den letzten 3 Jahren lediglich ein Kleinunfall (Spiegelberührung) ereignet hat. Es gab weder Unfälle in Zusammenhang mit zu Fuß Gehenden noch anderweitige Unfälle. […]

Zusammenfassend besteht daher aus Sicht der Fachbehörden unter Abwägung aller Aspekte zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit weitere verkehrsregelnde oder bauliche Maßnahmen zu ergreifen.“

Thomas Schuler und Hagen Kulek, die für die Fraktion GRÜNE / Junge Liste den Antrag gestellt hatten, zeigen sich mit der Antwort des Landratsamtes unzufrieden und wollen es damit nicht bewenden lassen. Sie fordern zum einen, die Daten und Ergebnisse der Querungszählung nachvollziehbar offenzulegen. Zum anderen kritisieren sie, dass die prognostizierte Verkehrszunahme vor dem Hintergrund der Pflaumheimer Ortsumgehung und des Baugebiets Mischborn in den Erwägungen bisher offenbar keine Rolle gespielt habe.

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