Trotz vieler Bemühungen von Seiten der JLB, der GRÜNEN und der Gemeindeverwaltung in Großostheim von Schottergärten abzusehen, greift die Teil- oder Komplettversiegelung von Vorgärten in Wohn- und Gewerbegebieten um sich.
Blicken wir zurück: Im November 2019 reichte die JLB einen Antrag zur Vermeidung von Schottergärten bei der Gemeinde ein. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurden verschiedene Broschüren und Maßnahmen vorgestellt, die besonders bei neuen Mitbürger*innen Anwendung finden sollten. Auch im Bachgau-Boten wurde das Thema mehrfach thematisiert und auf die vielen Nachteile dieser „gärtnerischen Einfallslosigkeit“ hingewiesen. Dennoch werden weiterhin ehemals blühende Bereiche in Schotterwüsten umgewandelt.
Der Landkreis bietet jetzt sogar einen zeitlich begrenzten Vorgarten-Wettbewerb an, um die Bevölkerung zu motivieren, ihre Gärten wieder naturnah und ökologisch wertvoller zu gestalten. Teilnehmen kann jede Privatperson, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, die ihre versiegelten Flächen entsiegeln und – mit Zuschuss bei den Herstellungskosten – in umweltfreudliche und artenreiche Naturgärten umwandeln. Darüberhinaus winkt ein Hauptgewinn sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen von € 1.000,00. Mehr dazu unter: www.regionale-identitaet-ab.de /Ab in die Natur/
Das ist klasse, und jeder Schottergarten, der dadurch verschwindet, ist ein Gewinn. Aber das Problem wird damit nicht kleiner, denn bei jedem Neubau kann auch wieder ein neuer Schottergarten entstehen. Dabei bietet die Bayerische Bauordnung (vgl. Art. 7 u. Art. 81) die Möglichkeit, dies von vornherein zu unterbinden. Ist es da nicht sinnvoller und kostengünstiger, wenn jeder Neuzugang weiß, welche Vorgaben er zu beachten hat, als hinterher alles rückgängig machen zu müssen? Eine klare Ansage durch eine Vorgartensatzung der Gemeinde mit entsprechendem Nachdruck wäre hier sicher von Vorteil.

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