Ausbau der B469 zwischen Stockstadt und Großostheim – keine Notwendigkeit!

Blick von der Eisenbahnbrücke auf die Brücke zur Sportanlage Stockstadt

Am Mittwoch, dem 20.05.2020, hatte der Ortsverband der GRÜNEN Großostheim zu einer virtuellen Konferenz eingeladen. Geladen und anwesend waren auch Vertreter*innen der Kreisverbände Bündnis 90/Die GRÜNEN der Stadt Aschaffenburg und des Landkreises sowie anderer Organisationen.
Einziges Thema des Abends war der geplant Ausbau der B469, die autobahnähnlich (zusätzlich Standspuren, Verbreiterung der Fahrspuren und Verbreiterung des Mittelstreifens) für ca. 100 Mio Euro verbreitert werden soll, weil der derzeitige Straßenquerschnitt für das hohe Verkehrsaufkommen zu schmal sei.
Der Ortsverband der GRÜNEN Großostheim erkennt bei diesem Verkehrsvorhaben keine Notwendigkeit eines Ausbaus, da das Verkehrsaufkommen ohne weiteres beim derzeitigen Stand der Straße aufgenommen werden kann. Auch die Sicherheit kann durch entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzungen erhöht werden. Wir nehmen die Mobilitätswende ernst und sehen das Geld in Zeiten des Klimawandels und den Schwierigkeiten durch die Coronakrise in anderen Bereichen besser eingesetzt.
Neben den hohen Kosten, die durch sieben komplizierte Brückenbauwerke entstehen, sind die Folgen für den Gewässerschutz bei solchen Eingriffen ebenfalls von wichtiger Bedeutung. Für die Überbrückung der Gersprenz muss das Grundwasser abgesenkt werden, was die GRÜNEN durchaus als Risiko für das Trinkwasser sehen, neben den Belastungen, die durch den täglichen Betrieb der Schnellstraße in einer zu schützenden Gewässerzone entstehen.
Dazu wird es erneut zu Rodungen an den Waldrändern kommen und Flächen werden unwiederbringlich versiegelt, was sich wiederum auf den Gesamtzustand des dortigen Waldes auswirken wird. Betroffen sind der Großostheimer Unterwald und der Hübnerwald auf Stockstädter Gebiet.
Politisch gesehen ist dieses Bauvorhaben ein denkbar schlechtes Signal für eine Bevölkerung, die auf umwelterhaltende Veränderungen hofft und nicht auf ein „Weitermachen-wie-bisher“ – nämlich einer einseitigen Förderung des Kfz-Verkehrs. Im Moment befindet sich das Bauvorhaben zwar noch in einer Vorplanung, aber laut Staatlichem Bauamt sollte der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Ende Mai 2020 eingereicht werden. Es wird – wie überall – zu Verzögerungen kommen, dennoch wollen wir in diesem Fall Öffentlichkeit herstellen.

Die weltweiten Todesfälle durch das Covid-19-Virus sind erschreckend und nicht zu vernachlässigen, aber die weltweiten Verluste durch einen nicht mehr beherrschbaren Klimawandel werden bei Weitem höher ausfallen.



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