Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen Auskunft zur Ortsumgehung Pflaumheim

Mobilitätswende wird angemahnt

(eB)Der Kreistag hat sich erst vor kurzem neu konstituiert. Viele Kreisräte sind erstmalig im Kreistag und kennen die umstrittene Planung der Ortsumgehung Pflaumheim nicht, obwohl der Bau und die Unterhaltung der Kreisstraße die größte Investition des Kreises der nächsten Jahre darstellen. Die politische Verantwortung für dieses mit enormen Auswirkungen auf die Natur und Landschaft verbundene Straßenbauprojekt und die hierdurch verursachte finanzielle Belastung des Kreishaushaltes trägt der Landkreis Aschaffenburg. Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält es daher für sinnvoll, dass vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 über die für alle Kreisräte neuen, teilweise sehr umfangreichen Auflagen und vielschichtigen Fortschreibungen informiert wird.
Mit ihrem Schreiben vom 28.08.2020 beantragen sie, die Mitglieder des Kreistages unter anderem über nachfolgende Fragen zu informieren:

1. Im Bereich verkehrliche Bedeutung:


Mit welchen Verkehrszahlen ist für den Ziel- und Quellverkehr nach dem Bau der Straße in der Ortsdurchfahrt Pflaumheim zu rechnen?

Angesichts der hohen Zahlen, die über den Durchschnittwerten der Bayerischen Staatsstraßen liegen, ist von einem hohen Anteil überörtlichen Regionalverkehr auszugehen und damit die Zuständigkeit des Freistaats gegeben. Werden bei der Verwirklichung der Umgehungsstraße Geldmittel des Kreises und seiner Gemeinden – 40 % der Baukosten – für Aufgaben des Freistaats ausgegeben?

Inwiefern sind die Zahlen und Prognosen angesichts der rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt (Homeoffice) und Arbeitsplatzverlusten z.B. in der Autozulieferindustrie im Raum Aschaffenburg noch relevant?

Angesichts der Klimakrise sind merkliche Reduzierungen und Veränderungen (Elektromobilität) des privaten Autoverkehrs notwendig. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die zukünftigen Verkehrszahlen und Lärmwerte?

Mit der Entlastung der Bürger Pflaumheims ergeben sich laut Planfeststellungsbeschluss zusätzliche Belastungen für Straßenanlieger in Wenigumstadt, Mosbach und Mömlingen, weil die neue Straße eine attraktive Alternative zu bisher genutzten Wegen sein kann. Welche weiteren Straßenbauten könnten dadurch angestoßen werden?

2. Im Bereich Umweltauswirkungen:

Wie wird sich die geplante Straße auf die Bestände des Steinkauzes und der Fledermäuse in der Pflaumheimer Gemarkung sowie den Pflaumbach und die Grundwassersituation auswirken?
Welche Auswirkungen hat die Straße auf den Erholungswert der Umgebung Pflaumheims?

Welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant und wie wird sichergestellt, dass die Ausgleichsmaßnahmen vollumfänglich verwirklicht werden?

3. Im Bereich Finanzierung:

Mit welchen Baukosten einschließlich Grunderwerb und Baunebenkosten wird gerechnet?
Welche Kosten entstehen für den Kauf und die Gestaltung der Ausgleichsflächen und mit welchen Kosten ist für deren Unterhalt zu rechnen? Mit welchen Kosten ist für die Renaturierung des Welzbaches (Pflaumbaches) zu rechnen?

Für über 100 Anwesen in den Nachbarorten wird aufgrund der durch die geplante Ortsumgehung verursachte zusätzliche Lärmbelastung ein Anspruch auf passiven Lärmschutz angeordnet (A. 3.3.4.1). Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn alle genannten Anwesen von ihrem Anspruch auf passiven Lärmschutz Gebrauch machen?

Auf der Trasse werden Bodendenkmäler vermutet. Hierzu wurden Sondagepläne (1-3) erstellt (16.04.2020 (M: 1:2500). Die bei den Sondagen festgestellten vorhandenen Bodendenkmäler sind vom Kreis Aschaffenburg sachgemäß auszugraben und zu bergen, soweit dies für die Durchführung des Vorhabens erforderlich ist (A. 3.9.3). Mit welchen Kosten wird für die Sondage gerechnet?

Sind die Ausgaben angesichts der noch nicht absehbaren finanziellen Folgen der Corona-Krise für den Kreishaushalt und die Zukunftsfähigkeit des Kreises verantwortbar?

Sobald der Termin für die Befassung des Kreistages feststeht, wird der Ortsverband der Grünen hierüber informieren.

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