Die
JLB bittet die Gemeinde, sich aktiv und zeitnah um das Vermeiden von
Schottergärten zu kümmern durch: a) Information und Diskussion mit
den umgebenden Landschafts- und Gartenbauern, b) Broschüre zu dem
Thema erstellen, welche Nachteile die Schottergärten mitbringen und
welche attraktiven, pflegeleichten und umweltfreundliche
Alternativen es gibt, und c) diese Broschüren auch bei
Bauanträgen zur Information mitzugeben. Des weiteren bietet sich das
Thema auch für Informationsveranstaltungen im Rahmen des Programmes
„Blühender Bachgau“ an, daher sollten die wesentlichen
Vorarbeiten (Information und Diskussion mit Landschafts- und
Gartenbauern sowie Broschüreerstellung) bis Frühjahr 2020 erledigt
sein.
Damit möchte die JLB die Notwendigkeit einer restriktiven
Vorgartensatzung, die Schottergärten explizit verbietet und hiermit
in die Gestaltungsfreiheit des Eigentümers negativ eingreift,
verhindern, und auf Freiwilligkeit zusammen mit einer gesteigerten
Sensibilisierung der Grundstückseigentümer und -nutzer setzen.
Begründung:
Schottergärten
sind durch die darunterliegende Versiegelung, die kein Unkraut
hochkommen lassen soll, eine Teil- oder Komplettversiegelung von
Fläche. Besonders bei Starkregen kann Regenwasser nicht im Boden
versickern und belastet die Kanalsysteme und begünstigt die
Hochwassergefahr. Durch das starke Aufheizen der Steine im Sommer
tagsüber und der Abgabe der Hitze bei Nacht wird das Ortsklima
zusätzlich belastet. Ein naturnah begrünter Vorgarten hat durch die
Pflanzen und die Bodenverdunstung einen Kühleffekt. Außerdem bietet
er Raum und Nahrung für Insekten, Vögel und Kleintiere und schützt
neben den erfolgreich im Gemeindegebiet eingeführten Blühwiesen die
Natur.
Weitere Informationen zu dem Thema sowie auch zu ökologisch
sinnvolleren Alternativen zu Schottergärten findet sich im Internet
u.a. unter https://www.nwzonline.de/schottergarten,
https://www.mdr.de/mdr-garten/gestalten/schottergarten-102.html,
https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/grundlagen/planung/26659.html,
oder
https://www.gev-versicherung.de/ratgeber/kommt-das-steingarten-verbot/