Der Ausbau der B469 im geplanten Vorhaben des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg ist nicht im Bundesverkehrswegeplan als ausbaubedürftig vorgemerkt. Auch im Regionalplan ist er in diesem Zusammenhang nicht erwähnt, sondern die B 469 wird dort als weitgehend fertig gestellt bezeichnet. Das Staatliche Bauamt eklärt dazu, dass es sich bei dem geplanten Vorhaben „Ausbau der B 469 zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115)“ um „eine Bestandserhaltungsmaßnahme“ handelt.
Es geht hier aber um die Verbreiterung der Fahrstreifen (auf 9m), des Mittelstreifens (auf 4m) und einen zusätzlichen Anbau von Seitenstreifen (3m) je Fahrtrichtung. Das Ganze auf einer Länge von ca. 6 km. Wie es um die Bauwerke bestellt ist, ist schwer zu beurteilen. Allein die Verbreiterung der Fahrbahnen macht schon die baulichen Eingriffe notwendig.
Die „anlagebedingten Auswirkungen“ durch Überbau und Versiegelung führen zu einem dauerhaften Verlust von Laubmischwälder, Nadelholzforste, Feldgehölze, Baumreihen, Grün- und Biotopflächen von rund 33,7 ha, davon bislang unversiegelte Flächen von 19,2 ha. (Erläuterungsbericht, S. 98 ff)
Weder bei den Fahrbahnen noch bei dem Ressourcenverbrauch ist unserer Meinung nach der Begriff „Bestandserhaltung“ passend, wenn das Resultat ein Ausbau und eine Erweiterung sind und eine erhebliche Zerstörung der Natur.
Wer Einwände erheben möchte, findet eine Unterschriftenliste zum Download unter https://gruenlink.de/1uye im Netz. Da der Antrag des Ortsverbandes GRÜNE Großostheim auf Fristverlängerung abgelehnt wurde, ist der Einsendeschluss bei der Regierung von Unterfranken der 27.11.2020.

Fußgängerunterführung vom Großostheimer Unterwald (Bannwald) zum Hübnerwald in Stockstadt
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