Radentscheid in Bayern !

Liebe Freund*innen, im vergangenen Jahr hatten mehrere Organisationen und Parteien auf bayerischer Ebene einen Radentscheid eingeleitet. Dieses Bündnis hatte im Jahr 2022 die Unterschriftensammlung zur Zulassung eines Landesgesetzes gestartet, nachdem im März die Gesetzesvorschläge von SPD und Grünen im bayerischen Landtag abgelehnt wurden.

Bei der Sammlung der Unterschriften, die für die erste Phase erforderlich sind, kamen etwa 850 in Aschaffenburg und 1200 in den Kommunen im Landkreis Aschaffenburg zusammen. Ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis. In ganz Bayern waren es ca. 100.000 Unterschriften. Die zweite Phase ist das eigentliche Volksbegehren, welches voraussichtlich im Mai oder Juni 2023 stattfinden wird. Dann geht es darum, dass sich etwa 1 Mio. Bürger*innen in Bayern während einer bestimmten Eintragungszeit für das Volksbegehren im Rathaus entscheiden.
In dem Volksbegehren stimmen Sie für ein bayerisches Gesetz, das die Steigerung des Radverkehrsanteils in Bayern auf 25 % bis 2030, gesetzliche Grundlagen für Radschnellverbindungen, ein Absenken der Verkehrsopferzahl möglichst Richtung Null, eine bessere Verknüpfung ÖPNV – Fahrrad, und eine zielgerichtete Abwägung der Flächenversiegelung vorsieht. Eine detaillierte Darstellung dieser Ziele findet sich auf https://radentscheid-bayern.de/ oder der regionalen Kampagnenseite: https://www.adfc-aschaffenburg.de/radentscheid-bayern/
Aktuell gibt es Infos zum Radentscheid Bayern bei Gesta e.V. in der Haidstraße 5 in Aschaffenburg-Damm am Samstag, 04. Februar. Dort codiert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Aschaffenburg-Miltenberg von 10 bis 15 Uhr Ihr Fahrrad. Dabei wird auf dem Fahrradrahmen ein Code angebracht, anhand dessen sehr schnell der rechtmäßige Eigentümer eines gestohlenen Fahrrades ausfindig gemacht werden kann. Die von der Polizei entwickelte und den Innenministern der Länder empfohlene Codierung kostet 12 Euro, für ADFC-Mitglieder 5 Euro. Die Fahrradbesitzer sollten ihren Personalausweis und nach Möglichkeit eine Kaufbescheinigung vorlegen.

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