Gemeinderatssitzung vom Donnerstag, 23.01.2020

Zum Antrag „Vermeidung von Schottergärten“

Sachverhalt mit rechtlicher Würdigung
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Vermeidung der Schottergärten, eingereicht durch die Junge Liste Bachgau,vor.

Es wird angeregt, umgebende Garten- und Landschaftsbauer zu informieren und mit Ihnen zum Thema zu diskutieren. Es soll eine Broschüre zur Sache erstellt werden und bei Bauanträgen mitgegeben werden. Ebenfalls wird angeregt, die Angelegenheit im Rahmen von Informationsveranstaltungen zum „Blühenden Bachgau“ aufzunehmen. Eine Vorgartensatzung sollte lt. Antrag vermieden werden, stattdessen sollte auf Freiwilligkeit gesetzt werden.

In vielen Kommunen ist zu beobachten, dass die Umwandlung von begrünten in versiegelte Vorgartenflächen zunimmt. Ehemals begrünte Gärten werden zu gepflasterten Stellplätzen oder in Kies- oder Schotterflächen umgewandelt. Der so versiegelte Boden geht für Pflanzen und Tiere als Lebensraum verloren. Darüber hinaus verringert sich die Versickerungsfläche, was vor allem bei Starkregenereignissen dazu führt, dass Niederschlagswasser nur oberflächlich abfließt und öffentliche Verkehrsflächen und private Grundstücke überflutet.

Begrünte Vorgärten sind sowohl ein Gewinn für das Ortsbild, aber auch von besonderer Bedeutung für das Klima innerhalb der Ortschaften. Pflanzen und Bäume verbessern das Kleinklima im Wohnumfeld z.B. durch Beschattung und Verdunstungskälte und damit einer Temperatursenkung. Ein begrünter Vorgarten dämpft den Lärm und bietet darüber hinaus auch Lebensraum und im Idealfall auch Nahrungsquellen für Insekten und Vögel.

Es gibt einige baurechtliche bzw. bauplanerische Möglichkeiten, Auflagen zur Gestaltung von Vorgärten zu erlassen. Es gibt aber keine Möglichkeiten seitens der Verwaltung, die Erfüllung dieser Auflagen zu kontrollieren.

Um sowohl ökologische als auch städtebauliche Ziele für Vorgärten im Gemeindegebiet zu erreichen, ist zunächst die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes notwendig. Hierzu werden die verschiedenen Fachabteilungen sowohl städtebauliche als auch ökologische Ziele für den Bereich zwischen öffentlichem Verkehrsraum und Gebäudeflucht (=Vorgarten) formulieren und dem Rat vorstellen. In einem nächsten Schritt können verschiedene Bausteine zur Umsetzung dieser Ziele erarbeitet und auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Im Vordergrund soll hierbei die Information, Beratung und damit Sensibilisierung von Grundstückseigentümer oder Nutzern stehen und ebenfalls soll bei der Umsetzung von Maßnahmen vor allem auf Freiwilligkeit gesetzt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt ein Rahmenkonzept für die Vorgartengestaltung, unter Einbezug der Fachabteilungen, zu erarbeiten. Berücksichtigt werden sollen hierbei sowohl ökologische als auch städtebauliche Ziele.

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