Antrag Nr. 2023/25
Großostheim, 24. Oktober 2023
Antrag – GRÜNE/JLB – Haushalt 2024: Mittel für Verbreiterung des Radweges am Welzbach in Pflaumheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schuler,
viele Bürgerinnen und Bürger sind mittlerweile auf das Fahrrad als das Verkehrsmittel ihrer Wahl umgestiegen. Insbesondere für den Weg zur Arbeit ist ein flüssiges Vorankommen notwendig , um den Umstieg noch attraktiver zu machen.
Im Bachgau ist der Abschnitt des Pflaumheimer Radweges am Welzbach eine bremsende, aber auch gefährliche Engstelle. Hier begegnen sich Fahradfahrer und Fußgänger aus zwei Richtungen.
Wir beantragen für eine Verbreiterung des Radweges und eine Versetzung des Geländers 150 TEUR in den Haushalt einzustellen und Fördermöglichkeiten zu prüfen und ggf. auszuschöpfen.
Großostheim, den 24.10.2023
Artur Schnatz, Fraktionsvorsitzender
Antrag Nr. 2023/23
Oktober 2023
Antrag zur Ergänzung der Leitplanken am sanierten Abschnitt der Großostheimer Ortsumgehung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleg:innen,
mit großem Unverständnis haben nicht nur wir zur Kenntnis genommen, daß am Straßenabschnitt zwischen Wein- und Bierkreisel, wohl aufgrund aktueller Vorschriften, zwingend Leitplanken auf der gesamten Strecke angebracht werden mussten.
Der Sinn dieser Vorschriften erschließt sich dem normalen Menschenverstand nicht, wenn die Sicherheitseinrichtung bis unmittelbar in die Kreisverkehre geführt, gleichzeitig aber – aus Kostengründern – auf die Anbringung einer unteren Planke zum Schutz für Zweiradfahrer verzichtet wurde. Dies umso mehr, als die Leitplanken mit ihren Pfosten im Abstand von etwa 1,5 m weniger als 1 m vom Fahrbahnrand entfernt stehen.
Es ist eine seit langem bekannte Tatsache, daß ein großer Teil der außerörtlichen Zweiradunfälle die mit schweren Verletzungen oder Todesfolge enden, auf das Vorhandensein von Leitplanken zurückzuführen ist. Die erhöhte Sicherheit für Pkw-Fahrer geht ganz klar zu Lasten der Zweiradfahrer. Die Quellen hierzu sind unzählig, siehe die Anhänge zu diesem Schreiben.
Laut Verwaltung haben die installierten Leitplanken einschließlich Einbau etwa 108.000 € gekostet. Für die Nachrüstung dürften erheblich geringere Kosten anfallen, da weder Einmess- noch Fundamentierungsarbeiten nötig sind.
Wir stellen daher den Antrag, Angebote für die Nachrüstung der Strecke mit einer zusätzlichen, unteren Leitplanke einzuholen und im Haushalt 2024 einen Betrag von 65.000 € dafür bereitzustellen.
Außerdem stellen wir den Antrag, bei den als nächstes zu sanierenden Straßenabschnitten von vorneherein entsprechend zweiradsicher ausgeführte Leitplankensysteme auszuschreiben und zu bauen.
Mit freundlichem Gruß
Artur Schnatz, Fraktionsvorsitzender
Antrag Nr. 2023/26
Antrag – GRÜNE/JLB – Haushalt 2024: Mittel für Ausgleichsflächen für einen Biotopverbund
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schuler,
aufgrund der jetzt anstehenden Flurbereinigung Pflaumheim 2 beantragen wir, 150 TEUR für den Erwerb von Einlageflächen in den Haushalt für 2024 einzustellen.
Die Zielsetzung dabei ist die Umsetzung des von der Gemeinde schon seit langem beabsichtigten Biotopverbundes zwischen dem Unter- und dem Oberwald. Dieser ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Biodiversität und auch des Wildunterstands und Wildwechsels.
Großostheim, den 24.10.2023
Artur Schnatz, Fraktionsvorsitzender
Antrag Nr. 2023/24
Großostheim, 24. Oktober 2023
Antrag – GRÜNE/JLB – Haushalt 2024: Mittel für ein Förderprogramm zur Wandbegrünung und Ortsgestaltung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schuler,
um der starken Erhitzung der Innerorte im Sommer entgegenzuwirken, ist die Begrünung von Fassaden sinnvoll.
Zur Förderung privater Maßnahmen an der eigenen Immobilie beantragen wir die Auflegung eines Förderprogramms – ähnlich unbürokratisch wie bei den Balkonkraftwerken – und die Einstellung von 10 TEUR im Haushalt.
Großostheim, den 24.10.2023
Artur Schnatz, Fraktionsvorsitzender
Antrag Nr. (noch offen) : Haushaltmittel für die externe fachliche Beratung von Bauvorhaben
An den
Markt Großostheim
Bürgermeister Roland Schuler
und die Damen und Herren des Gemeinderates
November 2023
Antrag auf Einstellung von Haushaltsmittel für die externe fachliche Beratung von Bauvorhaben
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleg:innen,
wie zuletzt in einer Bau- und Planungsausschußsitzung im Gremium festgestellt, ermöglicht die derzeitige Personalsituation im Bauamt keine zufriedenstellende architektonische und städtebauliche Beratung und Beurteilung von kritischen Bauvorhaben.
Eine flexible und – gegenüber der Einstellung eines/r weiteren Mitarbeiters/in – günstige Lösung sehen wir in der Beauftragung eines erfahrenen, außenstehenden Architekturbüros für die begleitende Beratung von Bauvorhaben. Dies betrifft vor allem Vorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und der einfachen Bebauungspläne für die Altorte, aber auch größere Neubauten an anderen Stellen im Gemeindegebiet.
Wir beantragen daher die Bereitstellung von Mitteln im nächsten Haushalt für eine externe fachliche Beratung von Bauvorhaben.
Das erforderliche Leistungsbild kann wie folgt beschrieben werden:
- Durchführung von architektonischen und städtebaulichen Einzelberatungen, als Entscheidungsgrundlage für die Erteilung oder Ablehnung von Befreiungen im Rahmen der geltenden Satzungen und Bebauungspläne, sowie als Handlungshilfe für die vorstellig werdenden Bauinteressenten, jeweils – soweit nötig – bestehend aus:
- Kontaktaufnahme mit den Bauinteressenten
- Ortseinsicht zum Erfassen der Situation
- Teilnahme an Beratungsterminen im Rathaus oder im Landratsamt
- Erstellen von skizzenhaften Gestaltungsvorschlägen, ggf. Alternativvorschläge zu den Ideen der Bauinteressenten
- Dokumentation der Beratung in einem kurzen Protokoll
Erfahrungsgemäß können als Aufwand je Beratungsvorgang zwischen 3 und 4 Stunden angesetzt werden, normal sollten je Fall maximal 5 Stunden ausreichen. In Sonderfällen, z.B. bei ortsgestalterisch oder städtebaulich wichtigen Objekten, sollte eine unkomplizierte Erhöhung der Stundenzahl im Sinne der Sache möglich sein.
Für An- und Abfahrt sollte je Fall eine Pauschale vereinbart werden. Nebenkosten wie Kommunikation und Kopien können ebenfalls entweder mit einer Fallpauschale oder mit einem Prozentsatz auf das Honorar abgegolten werden.
Als Ansatz für die einzustellenden Mittel kann folgende Berechnung dienen:
Leistung | Aufwand mindestens | Aufwand höchstens |
Bei einem angenommenen Stundensatz von etwa 100 € und pro Beratungsfall 3 bis 4, maximal 5 Stunden | 300 € | 500 € |
An- und Abfahrtspauschale | 50 € | 75 € |
Zwischensumme Honorar | 350 € | 575 € |
Nebenkosten, angenommen 5 % des Honoraranteils | 20 € | 30 € |
Zwischensumme | 370 € | 605 € |
Mehrwertsteuer, z.Zt. 19% | 70 € | 110 € |
Endsumme brutto | 440 € | 715 € |
Die Anzahl der Beratungen pro Jahr ist im Voraus nicht absehbar. Bei einer geschätzten Zahl von zehn bis fünfzehn Beratungsfällen ergeben sich pro Jahr zwischen 4.500 € und 11.000 € Gesamtbetrag brutto. Als Haushaltsansatz schlagen wir daher 7.000 € vor.
Auf die Möglichkeit, diese Beratung in Anspruch zu nehmen, soll auf der Homepage der Gemeinde deutlich hingewiesen werden. Die Anfragen sollen durch die Verwaltung entgegengenommen und, auch zu einer möglichen Terminbündelung, an das beauftragte Büro weitergeleitet werden.
Mit freundlichem Gruß
Artur Schnatz, Fraktionsvorsitzender
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