Antrag zum Pestizidverzicht auf gemeindlichen Flächen – Juli 2024

An den
Markt Großostheim
Bürgermeister Roland Schuler
und die Damen und Herren des Gemeinderates Juli 2024

Antrag der Fraktion GRÜNE/Junge Liste Bachgau

Fortführung und Ergänzung zur Beschlussvorlage „Erlass eines Glyphosatverbots auf gemeindlichen Flächen“ vom 28.06.2018

Der Markt Großostheim hat lt. damaliger Beschlussvorlage 76 ha an 31 Pächter:innen mit 93 Verträgen verpachtet. Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und liegen zum Teil in verschiedenen Zonen des Wasserschutzgebietes und anderen Gebieten.

Die Fraktion GRÜNE/Junge Liste Bachgau beantragt, die 31 Pächter:innen über dieses Glyphosatverbot zu informieren und dies durch folgende Maßnahmen zu konkretisieren und zu erweitern.

1. Alle Pächter:innen von gemeindlichen Landwirtschaftsflächen werden schriftlich daran erinnert, dass die Anwendung von Totalherbiziden oder anderen Herbiziden auf diesen Flächen nicht gestattet ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass es als Ausgleich für den Herbizidverzicht einen Nachlass von 1/3 der Pacht gibt und die Pachtverträge gekündigt werden können, wenn dieses Verbot, das seit 2018 besteht, nicht beachtet wird.
Auf den Feldwegen und Feldrandstreifen gilt ebenfalls ein Anwendungsverbot von Totalherbiziden.

2. Die Gemeindeverwaltung informiert im Bachgau-Boten künftig zweimal pro Jahr über die gewünschte Reduzierung chemischer „Schädlingsbekämpfung“ auf gemeindlichem Gebiet. Die Gemeinde appelliert an Grundstückseigentümer:innen und Gartenbesitzer:innen, ebenfalls darauf zu verzichten.

3. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss wird zeitnah über die Umsetzung der Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.

Begründung:
Ein Verbot von Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden trägt dazu bei, Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern. Die Verluste in diesem Bereich sind u.A. auf die Verwendung chemischer Pestizide zurückzuführen, weshalb auf ihre Verwendung verzichtet werden soll. Es reicht offensichtlich nicht, nur darauf zu verweisen, dass ein Totalherbizid wie Glyphosat im Wasserschutzgebiet der Gemeinde sowieso verboten ist.

Das Thema sollte öfter öffentlich kommuniziert werden. Denn obgleich es dieses Verbot in der Gemeinde Großostheim schon viele Jahre gibt, ist das Problem weiterhin präsent. Auch in diesem Jahr konnten in Wasserschutzzonen Äcker, Flurwege und Feldrandstreifen gesichtet werden, deren Braunfärbung vermuten lässt, dass hier mit Totalherbiziden gearbeitet wurde. Entsprechende Aufnahmen liegen dem Antrag als Anlage bei.
Das Projekt „Blühender Bachgau“ in der Gemeinde ist ein wichtiger Schritt zum Erhalt der Biodiversität. Es verliert an Glaubwürdigkeit, wenn Pestizide ungeahndet eingesetzt werden.
Darüber hinaus hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat für Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales „eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit ‚Parkinson-Syndrom durch Pestizide‘ beschlossen“. Die Anerkennung als Berufskrankheit betrifft vor allen Landwirte, aber auch alle anderen Beschäftigte, die häufig beruflich mit Pestiziden (Herbizide, Fungizide oder Insektizide) in Kontakt kommen. Wer an mindestens 100 Anwendungstagen im Berufsleben Kontakt mit diesen Pflanzenschutzmitteln hatte, erfüllt, bei einer gesicherten Diagnose Parkinson, das Kriterium einer Berufskrankheit.

Quellen: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Aktuelles-aus-dem-Berufskrankheitenrecht/empfehlung-berufskrankheit-parkinson-syndrom-durch-pestizide.html

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/41652_Parkinson_durch_Pestizide_neu_in_der_Liste_der_Berufskrankheiten





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