Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes – „Industriegebiet Stockstädter Straße – Erweiterung Nordost II“
Am Donnerstag, 05.02.2026, wird in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates über die „förmliche Beteiligung und Auslegung der Bebauungsplanaufstellung“ zum oben genannten Gebiet verhandelt und beschlossen. Was steckt dahinter: Das Gebiet, um das es hier geht, ist derzeit landwirtschaftlich genutztes Gelände, das an ein bestehendes Industriegebiet angrenzt. Damit dort ein Industrieunternehmen bauen kann, muss es als Industriegebiet ausgewiesen werden. Die Gemeinde Großostheim will mit dieser Umwidmungdie planerische Grundlage schaffen, damit das Unternehmen Recom GmbH aus Aschaffenburg hier bauen und eine Anlage betreiben kann. Die Firma möchte aus Abfallprodukten der Industrie, Wertstoffe wie Gold, Silber, Platin, Palladium, Kupfer, Iridium und Seltene Erden durch mechanische Verfahren rückgewinnen, aber auch durch Verbrennung und Veraschung von Produkten, die Kunststoffe, Schwermetalle und andere toxische Beimischungen enthalten. Versiegelung von Fläche, Luftbelastungen durch möglichen Feinstaub und CO2 Ausstoß sowie das Risiko, dass bei Störungen schädliche Gase freigesetzt werden, sind nur einige der Punkte, die uns schon im Frühjahr 2025 zu Einwendungen veranlasst haben.
Seien Sie aufmerksam und achten Sie auf die kommende öffentliche Auslegung der Pläne, die zu bestimmter Zeit in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht freigegeben werden. Allen Bürger*innen wird damit die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen zu formulieren und bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Unsere Umwelt geht uns alle an!
Ausbau der B469 zwischen Großostheim und Stockstadt
Der Plan, die B469 zwischen Großostheim und Stockstadt autobahnähnlich auszubauen, ist genehmigt. Der Bund Naturschutz hat hiergegen mit Unterstützung eines Aktionsbündnisses, zu dem auch der Ortsverband der GRÜNEN gehört, geklagt. Viele Verbände und Parteien hatten sich in dem Aktionsbündnis „Wald statt Asphalt“ zusammengeschlossen. Unser Gemeinderat Artur Schnatz und unsere Vorsitzende Dagmar Sonnenberg nahmen am 25.01.2026 an einer Videokonferenz zum Sachstand der Klage teil. Am 24. Februar 2026 wird über die Klage beim Verwaltungsgerichtshof in München verhandelt und voraussichtlich auch eine Entscheidung getroffen. Wir möchten betonen, dass das Aktionsbündnis nicht gegen die Erweiterung um zwei Standstreifen ist, sondern gegen den autobahnähnlichen Ausbau mit Aufweitung des Mittelstreifens, breiten Fahrspuren, einem völlig überdimensionierten Ausbau des Kreisels sowie weiterer Eingriffe in den Bannwald. Links und rechts neben der B469 werden auf der gesamten Länge des Waldes Bäume gefällt, was massive Auswirkungen auf den Waldbestand haben wird, weil die Waldränder geöffnet werden. „Wir haben gute rechtliche Ansatzpunkte, allerdings führen Umwelt- und Naturschutzbelange nach wie vor nicht immer zu der erforderlichen und möglichen Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft“, sagte GRÜNEN Mitglied Ursula Philipp-Gerlach, die den Bund Naturschutz als erfahrene Rechtsanwältin im Umwelt- und Planungsrecht vertritt. Wir werden über den weiteren Fortgang berichten.
Termine:
Am Samstag, dem 21. Februar, planen wir einen Informationsstand in der Bachstraße, zwischen der Bäckerei Kress und Edeka. In der Zeit von 10 bis 12 Uhr können Bürger*innen mit unseren Kandidat*innen, unseren Kreisräten Artur Schnatz und Andreas Lieb, Gemeinderat Thomas Schuler und mit Niklas Wagener, Mitglied des Bundestages, ins Gespräch kommen.
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