Mit ihrem ersten gemeinsamen Antrag der neuen Legislaturperiode greifen die Gemeinderäte von Bündnis 90/Die Grünen, Thomas Schuler und Artur Schnatz, gemeinsam mit Hagen Kulek und Michael Schlosser von der Jungen Liste Bachgau ein Thema auf, das im vergangenen Sommer für viele Menschen im Bachgau spürbar geworden ist: den Schutz der Bevölkerung vor zunehmender Hitzebelastung. Der Antrag löst damit ein zentrales Versprechen aus dem Wahlprogramm ein.
Kern des Antrags ist der Vorschlag, in jedem Ortsteil – also in Großostheim, Ringheim, Pflaumheim und Wenigumstadt – einen öffentlich zugänglichen, gekühlten Raum für extreme Hitzeperioden vorzuhalten und zu öffnen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen so zumindest für einige Stunden eine sichere und kühle Umgebung aufsuchen können. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Möglichkeiten sie hierfür sieht und welche Standorte oder Einrichtungen grundsätzlich in Betracht kommen.
Der zweite Teil des Antrags richtet den Blick auf die Einrichtungen der Marktgemeinde selbst: Erbeten wird ein Überblick über die Situation in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen – zur Hitzevorsorge, zu den baulichen Gegebenheiten und zu möglichen kurzfristigen wie langfristigen Maßnahmen.
Die Hitzetage und -nächte Ende Juni 2026 waren kein gewöhnliches Sommerwetter. Der Deutsche Wetterdienst stuft die Hitzewelle als historisches Extremereignis ein: An drei aufeinanderfolgenden Tagen wurde der deutsche Allzeit-Temperaturrekord überboten, zuletzt auf 41,8 Grad. Die Mitteltemperatur des Monats lag nach Angaben des Wetterdienstes bei 19,8 Grad und damit über dem bisherigen Rekordjuni des Jahres 2003. Noch nie zuvor hat es in Deutschland eine so lange und so intensive Hitzewelle so früh im Sommer gegeben.
Der Antrag ist bewusst als Berichtsantrag formuliert und verzichtet auf eine förmliche Fristsetzung. Die Antragsteller wollen der Verwaltung Raum für eine belastbare Bestandsaufnahme geben, statt eine Lösung vorwegzunehmen, bevor die Fakten auf dem Tisch liegen.
Dieser Verzicht auf eine Frist darf allerdings nicht mit fehlender Dringlichkeit verwechselt werden. Im Gegenteil: Maßnahmen, die erst im Sommer beschlossen werden, kommen zu spät. Wer Räume kühlen, Personal einteilen, Verschattungen beschaffen und die Menschen erreichen will, muss dies im Herbst und Winter vorbereiten. Die Antragsteller machen deshalb deutlich, dass sie eine Befassung im Gemeinderat noch in diesem Jahr erwarten – mit dem klaren Ziel, dass im Sommer 2027 spürbare Abhilfe besteht und nicht erneut improvisiert werden muss.
Hitzevorsorge ist keine einzelne Maßnahme, sondern ein Bündel. Großostheim hat hier schon einiges getan (Straßenbäume, Sonnensegel auf Spielplätzen, etc. pp.). Es gibt aber noch zahlreiche andere Maßnahmen, die ergriffen werden sollten. Beispiele sind: Öffentliche Wasserspender, verlängerte Abendöffnung von Freibädern.
Der rechtliche Rahmen unterstützt diesen Weg: Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz verpflichtet öffentliche Stellen bereits heute, die Ziele der Klimaanpassung bei ihren Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Auch das Baugesetzbuch nennt Klimaschutz und Klimaanpassung ausdrücklich als Belang der Bauleitplanung.
Die Antragsteller verstehen ihren Vorstoß ausdrücklich als Auftakt. Aus den Informationen der Verwaltung und aus den Impulsen der anderen Fraktionen sollen aufbauende Anträge entstehen. Hitzevorsorge ist aus Sicht der Antragsteller kein parteipolitisches Thema, sondern eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge – und eine, bei der sich fraktionsübergreifende Zusammenarbeit anbietet.
B’90/Die GRÜNEN, OV Großostheim, der Vorstand
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